Erklärung Rehabilitationssport

 

 

 

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3+4 Sozialgesetzbuch IX darf Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur  Rehabilitation von Ihrem Arzt verordnet werden.
Bei bestehenden Funktionseinschränkungen ist die Teilnahme am Rehasport empfehlenswert, um das Rehaziel zu erreichen oder das erreichte Rehaziel zu sichern. Rehabilitationssport ist u.a. angezeigt bei degenerativen und entzündlichen Veränderungen der Bewegungsorgane wie beispielsweise Rheuma und Osteoporose.
Häufig ist nicht bekannt, dass Rehabilitationssport auch bei folgenden Erkrankungen verordnet werden kann:
• Chronische Wirbelsäulenbeschwerden
(z.B. HWS-, BWS-, LWS-Syndrom; Z. n. Protrusion, Prolaps, Spondylolisthesis, etc.)
• Erkrankungen der Gelenke und des Bandapparates: PHS, Impingement, Schultersteife, Epicondylitis,
Rotatorenmanschettenruptur
• Coxarthrose, Z. n. Endoprotheseneinsatz, Hüftdysplasie
• Gonarthrose, Chondromalazie
• Z. n. Bandverletzungen und Frakturen der Extremitäten
• Erkrankungen, die den Patienten innerhalb seines täglichen Lebens stark behindern

 

Rehabilitationssport kann nur in einem Verein durchgeführt werden, der dem Behindertensport Verband Bayern
e.V. angeschlossen ist und Übungsleiter mit der entsprechenden Fachausbildung vorweist.
Der Gesund und Vital e.V Gesundheits- und Rehasportverein verfügt über diese Voraussetzungen und bietet
spezielle Kurse für die entsprechenden Indikationen an.
Diese Kurse sind für die Teilnehmer kostenlos. Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Bedingung.